Stellungnahmen

Stellungnahme des hlb Niedersachsen zum Entwurf eines Hochschulgesetzes der Landesregierung

1. September 2021. Ergänzend zu unserer Stellungnahme zum Anhörungsentwurf der Landesregierung von Dezember 2020 (siehe www.hlb-ni.de/politik-und-medien/stellungnahmen) möchten wir zum o. g. Gesetzentwurf der Landesregierung wie folgt Stellung nehmen: Wir begrüßen es, dass der o. g. Gesetzentwurf den Entwicklungsstand unseres Hochschultyps dahingehend zur Kenntnis nimmt, den Begriff „Fachhochschule“ nunmehr durch die Bezeichnung “Hochschule für angewandte Wissenschaften“ zu ersetzen und damit der Anschluss an diese bundesweite Entwicklung gelingt.

Der Hinweis, dass damit keine inhaltlichen Änderungen intendiert sind, ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, da die Aufgaben der Hochschultypen im Übrigen klar geregelt sind. Hochschulen für angewandte Wissenschaften beabsichtigen zudem nicht, ihren erfolgreichen Wesenskern der anwendungsnahen Lehre und Forschung zu ändern. Vielmehr ist es ihr Ziel, dieses spezifische Profil, das bei zunehmend mehr Studierenden ebenso wie bei regionalen Unternehmen und Institutionen in Niedersachsen nachgefragt wird, auszubauen und zu stärken.

Stellungnahme des hlbNiedersachsen zur Änderung der Niedersächsischen Lehrverpflichtungsverordnung

24. Juni 2021. Dem Hochschullehrerbund hlb – Landesverband Niedersachsen fällt es nicht leicht, zum vorgelegten Entwurf konstruktiv Stellung zu beziehen. Mit seiner Kampagne „Erfolg braucht HAW“ setzt er sich nachdrücklich für eine flächendeckende Anpassung des Regellehrdeputates auf 12 LVS für alle Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaft (Fachhochschulen) ein, weil diese neben der Lehre auch Zeit für Forschung, Innovation und Transfer brauchen, um das der angewandten Wissenschaft inhärente Potenzial zur Bewältigung der vor uns liegenden Zukunftsherausforderungen besser auszuschöpfen.

Die Anrechnung der Betreuung von Abschlussarbeiten nur noch „bei einer überdurchschnittli-chen Belastung“ zu ermöglichen, bedeutet de facto eine nicht hinzunehmende weitere Erhöhung der Lehrverpflichtung der Kolleginnen und Kollegen an den HAW.

Stellungnahme des hlbNiedersachsen zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

12. Dezember 2020. Seit der Novellierung des Hochschulrechts im Jahr 2015 wurden dort vorgesehene Änderungen vollzogen, Bund-Länder-Programme aufgelegt und weiteres bundesstaatliches Recht geschaffen. Der vorliegende Anhörungsentwurf berücksichtigt diese Entwicklungen. Weitere vorgeschlagene Änderungen sind gut gemeint, aber in der überwiegenden Anzahl der Fälle unnötig, unangemessen und in ihrer Wirksamkeit zu vernachlässigen. Die Landesregierung versäumt es erneut, gravierende strukturelle Mängel des Hochschulbereichs und des Hochschulrechts in Niedersachsen zu beseitigen.

Dabei verweigert sich die Landesregierung weiterhin, den Entwicklungsstand der Hochschulen für angewandte Wissenschaften anzuerkennen und das Hochschulrecht entsprechend konsequent anzupassen.